Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.